Abschiebungen durch die Lufthansa - Deportation.Class von docque
Im Jahr 2006 wurden 30.759 Asylanträge in Deutschland gestellt. Von diesen 30.000 wurden 251 Anträge angenommen, der Rest 99,2 % wurden abgelehnt. Jährlich werden 10.000 Menschen per Flugzeug über den Rhein-Main-Airport abgeschoben, die Hälfte der Abschiebungen wickelt die Lufthansa ab.
Immer wieder sterben Menschen bei den Abschiebungen, meistens ersticken sie an den Knebeln oder durch die Einwirkung des "Sicherheitspersonals". Aamir Ageeb zum Beispiel starb an Bord einer Lufthansamaschine durch die massive Misshandlung durch 3 BGS Beamte noch vor dem Start auf dem Flughafen. Es gab in Europa noch mehrere andere Fälle bei denen die Abgeschobenen durch das Sicherheitspersonal starben, von den vielen Fällen, bei denen die Abgeschobenen die in ihrer Heimat getötet wurden, abgesehen.
Aufgrund vielschichtiger Proteste der Kunden führen zb. Martin Air, Swissair und Sabena keine Abschiebungen mehr durch. Die großen Fluggesellschaften Lufthansa, KLM und Air France fürchten auch bereits um ihr Image.
"Kein Mensch ist illegal" hat vor einiger Zeit internationale Kampagne gestartet die erreichen soll, dass mit der Lufthansa keine Menschen mehr abgeschoben werden. Da der Imageschaden scheinbar geringer als der Profit ist, hält die Lufthansa aber noch an Abschiebungen fest. Aus diesem Grund wurde die Deportation.Class Kampagne gestartet.
Bei der Kampagne wird eine neue Klasse, neben der Business und Economy Class beworben, die Deportation.Class. Mit besonderen Preisen, besonderen Flugzielen und einem ganz besonderen Service. Es wurden viele Aktionen durchgeführt, wie zb. Broschüren auf Flughäfen und bei Lufthansa Veranstaltungen verteilt und die Abschiebungen wurden von den Aktivisten(und Kleinaktionäre) auch auf den Jahreshauptversammlungen angesprochen.
Wie und warum die Lufthansa (und andere Fluglinien) bei diesem Thema angehen?
Die Fluglinien sind in der Abschiebepraxis nicht nur das schwächste Glied in der Kette, sie schlagen auch noch Profit aus den Abschiebungen. Außerdem hat der Pilot, sobald die Bordtüren geschlossen sind, volle Entscheidungsgewalt in der Maschine, die Sicherheitskräfte sind zb. mit den normalen Passagieren gleichgestellt. Das bedeutet dass Passagiere die eine Abschiebung und vor allem Vorfälle die auf unmittelbare Gefahr für Leben oder körperliche Unversehrtheit eines Mitpassagiers schließen lassen, nach § 323 c StGB verpflichtet sind einzugreifen und laut Polizeigewerkschaft nicht wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte belangt werden können. Oft reicht einfach schon ein lauter Protest gegen die Abschiebung aus oder das man sich bei dem Start nicht hinsetzt, das der Pilot sich weigert die Abschiebung durchzuführen.
Es gibt zu der Kampagne Deportation.Class auch eine sehr interessante Dokumentation, die mehr Aktionen der Kampagne und weitere Informationen zu dem Thema bietet:
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